Wir freuen uns diesmal über die ausgewogene Berichterstattung des MDR und der Mitteldeutschen Zeitung über die Verhandlung beim Bundesverwaltungsgericht, müssen aber doch eine Korrekturen anmerken.
Der Saalekurier schrieb, die Klägerin (also unter anderem wir) hätten der Maßnahme einer Tempo-Kontrolle der Gegenseite zugestimmt und uns damit sozusagen abgefunden. Das ist falsch. Die MZ schrieb am 29.5.:
"Unter anderem bestätigte das Gericht die Auffassung des Klägers, dass die vorgesehene Geschwindigkeitsbegrenzung auf einem 2,6 Kilometer langen Autobahnstück aus Umweltschutzgründen nicht nur auferlegt, sondern auch kontrolliert werden muss."
Auch das Gericht hat dem nicht zugestimmt, da wir das nicht gefordert haben.
Richtig ist, wir haben 1) angezweifelt, dass Tempo 60 auf freier Strecke eingehalten wird, und zahlreiche Studien angeführt, die das belegen.
2) Die Gegenseite hat die Kontrolle ins Spiel gebracht, und spekuliert, damit könne eine reale Durchschnittsgeschwindigkeit von 60 km/h erreicht werden. Auch dem haben wir widersprochen, und auch hier konnten wir uns auf wissenschaftliche Studien berufen. Die Gegenseite hat keine Studien angeführt sondern dies nur behauptet.
Wir haben argumentiert, dass die Wirksamkeit eines Tempo-60 Limits auch mit einer dauerhaften Kontrolle durch einen Blitzer auf über zwei Kilometer Strecke von der Mehrzahl der Autos eingehalten würde.
Wir haben wissenschaftliche Studien angeführt, u.a. die TomTom-Studie vom April, die zeigen, dass selbst mit Tempo-Limit gerast wird, und dass eine so extrem niedrige Vorgabe wie 60 auf freier Strecke zumal, von einem großen Anteil der Autos nicht eingehalten würde.
Zur Tom-Tom Studie:
https://www.zeit.de/mobilitaet/2019–02/autobahnen-geschwindigkeit-tempo-schnelligkeit-raser-verkehr
Wir haben ferner, darüber hat die MZ nicht berichtet, die Glaubwürdigkeit der von der Gegenseite zitierten Studie und deren prognostizierten Durchschnittsgeschwindigkeiten angezweifelt, weil dort für Tempo 60 und 80 auf die Nachkommastelle exakt die gleiche Unter- und Überschreitung angenommen wird.
Schade (und dies gilt für alle Zeitungen), dass nicht berichtet wurde, dass das Gericht, die Ausführungen der Gegenseite, welche eine Entlastung für die Stadt Halle belegen wollte, abgebrochen hatte, da sie sich hier schon eine umfassende Meinung gebildet haben. Der Senat sehe die A143 nicht als entscheidende Maßnahme um Durchgangsverkehr zu vermeiden, lediglich als Maßnahme die A14 und A38 zusammenzuführen.
Nachtrag, 3. Juni
Unser Lob an diesen ersten neutralen Beitrag des MDR seit vielen Jahren, bezog sich auf diesen Kurzbeitrag im Format “Sachsen-Anhalt heute”
Wir mussten leider feststellen, dass der längere Beitrag im Format “Umschau”, in der schlechten Tradition des MDR steht, und die Sache wieder vollkommen einseitig und teils schlicht falsch darstellt. So wird ausführlich behautet, der Stau in Halle wäre einseitig vom Fehlen der Autobahn verursacht, und das just an dem Tag, an dem das Gericht das Gegenteil feststellte.
https://www.mdr.de/mediathek/mdr-videos/c/video-304958.html
Dr. Conrad Kunze
Sprecher der Bürgerinitiative Saaletal