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PM der BI-Saa­le­tal zum Pro­zess gegen die A143 am 28.5.2019 vor dem BVG Leipzig

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Wir freu­en uns dies­mal über die aus­ge­wo­ge­ne Bericht­erstat­tung des MDR und der Mit­tel­deut­schen Zei­tung über die Ver­hand­lung beim Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt, müs­sen aber doch eine Kor­rek­tu­ren anmerken.

Der Saa­le­ku­rier schrieb, die Klä­ge­rin (also unter ande­rem wir) hät­ten der Maß­nah­me einer Tem­po-Kon­trol­le der Gegen­sei­te zuge­stimmt und uns damit sozu­sa­gen abge­fun­den. Das ist falsch. Die MZ schrieb am 29.5.:

"Unter anderem bestätigte das Gericht die Auffassung des Klägers, dass die vorgesehene Geschwindigkeitsbegrenzung auf einem 2,6 Kilometer langen Autobahnstück aus Umweltschutzgründen nicht nur auferlegt, sondern auch kontrolliert werden muss."

Auch das Gericht hat dem nicht zuge­stimmt, da wir das nicht gefor­dert haben.

Rich­tig ist, wir haben 1) ange­zwei­felt, dass Tem­po 60 auf frei­er Stre­cke ein­ge­hal­ten wird, und zahl­rei­che Stu­di­en ange­führt, die das belegen.

2) Die Gegen­sei­te hat die Kon­trol­le ins Spiel gebracht, und spe­ku­liert, damit kön­ne eine rea­le Durch­schnitts­ge­schwin­dig­keit von 60 km/​h erreicht wer­den. Auch dem haben wir wider­spro­chen, und auch hier konn­ten wir uns auf wis­sen­schaft­li­che Stu­di­en beru­fen. Die Gegen­sei­te hat kei­ne Stu­di­en ange­führt son­dern dies nur behauptet.

Wir haben argu­men­tiert, dass die Wirk­sam­keit eines Tem­po-60 Limits auch mit einer dau­er­haf­ten Kon­trol­le durch einen Blit­zer auf über zwei Kilo­me­ter Stre­cke von der Mehr­zahl der Autos ein­ge­hal­ten würde.

Wir haben wis­sen­schaft­li­che Stu­di­en ange­führt, u.a. die Tom­Tom-Stu­die vom April, die zei­gen, dass selbst mit Tem­po-Limit gerast wird, und dass eine so extrem nied­ri­ge Vor­ga­be wie 60 auf frei­er Stre­cke zumal, von einem gro­ßen Anteil der Autos nicht ein­ge­hal­ten würde.

Zur Tom-Tom Studie:

https://www.zeit.de/mobilitaet/2019–02/autobahnen-geschwindigkeit-tempo-schnelligkeit-raser-verkehr

Wir haben fer­ner, dar­über hat die MZ nicht berich­tet, die Glaub­wür­dig­keit der von der Gegen­sei­te zitier­ten Stu­die und deren pro­gnos­ti­zier­ten Durch­schnitts­ge­schwin­dig­kei­ten ange­zwei­felt, weil dort für Tem­po 60 und 80 auf die Nach­kom­ma­stel­le exakt die glei­che Unter- und Über­schrei­tung ange­nom­men wird.

Scha­de (und dies gilt für alle Zei­tun­gen), dass nicht berich­tet wur­de, dass das Gericht, die Aus­füh­run­gen der Gegen­sei­te, wel­che eine Ent­las­tung für die Stadt Hal­le bele­gen woll­te, abge­bro­chen hat­te, da sie sich hier schon eine umfas­sen­de Mei­nung gebil­det haben. Der Senat sehe die A143 nicht als ent­schei­den­de Maß­nah­me um Durch­gangs­ver­kehr zu ver­mei­den, ledig­lich als Maß­nah­me die A14 und A38 zusammenzuführen.

Nach­trag, 3. Juni

Unser Lob an die­sen ers­ten neu­tra­len Bei­trag des MDR seit vie­len Jah­ren, bezog sich auf die­sen Kurz­bei­trag im For­mat “Sach­sen-Anhalt heute”

https://​www​.mdr​.de/​m​e​d​i​a​t​h​e​k​/​m​d​r​-​v​i​d​e​o​s​/​c​/​v​i​d​e​o​-​3​0​4​8​6​6​_​z​c​-​3​6​b​7​d​7​5​9​_​z​s​-​e​d​8​4​1​b​2​7​.​h​tml

Wir muss­ten lei­der fest­stel­len, dass der län­ge­re Bei­trag im For­mat “Umschau”, in der schlech­ten Tra­di­ti­on des MDR steht, und die Sache wie­der voll­kom­men ein­sei­tig und teils schlicht falsch dar­stellt. So wird aus­führ­lich behau­tet, der Stau in Hal­le wäre ein­sei­tig vom Feh­len der Auto­bahn ver­ur­sacht, und das just an dem Tag, an dem das Gericht das Gegen­teil feststellte.

https://​www​.mdr​.de/​m​e​d​i​a​t​h​e​k​/​m​d​r​-​v​i​d​e​o​s​/​c​/​v​i​d​e​o​-​3​0​4​9​5​8​.​h​tml

Dr. Con­rad Kun­ze
Spre­cher der Bür­ger­initia­ti­ve Saaletal