Via Dietmar/Hallesche Störung — Am 4. August 2016 wurde das bundesdeutsche Wasserhaushaltsgesetz zum (vorerst) letzten Mal geändert. Dabei ging es um die Harmonisierung mit europäischen Rahmen-Richtlinien, auch nachrangige Gesetze und Bestimmungen wurden geringfügig geändert – an sich nichts aufregendes. Doch weil bei noch nicht abgeschlossenen baurechtlichen Genehmigungsverfahren jeweils die neuesten Gesetzlichkeiten zu beachten sind, muss nun der Planfeststellungsbeschluss zur Autobahn A 143 (Westumfahrung Halle) noch einmal neu erstellt werden, zum vierten Mal.
Konkret geht es um die Untersuchung von Auswirkungen des Autobahnbaus auf Oberflächengewässer und das Grundwasser. Die DEGES (Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und ‑bau GmbH), das Landesverwaltungsamt und ein beauftragtes Ingenieurbüro arbeiten mit Hochdruck daran, die erforderlichen Unterlagen bis Mitte März 2017 vorlegen zu können. Voraussichtlich ab 20. März 2017 sollen die Planungsunterlagen einen Monat lang in den Gemeinden Salzatal, Teutschenthal, Wettin, Löbejün und Petersberg zur allgemeinen Einsicht ausgelegt werden.
Erhebliche Mehrarbeit
Wassertechnisch sind kaum Änderungen gegenüber dem dritten Entwurf zu erwarten, der auf 300 m verlängerte Tunnel bei Friedrichsschwerz ist schon eingearbeitet, ebenso das verbesserte Abluft-Management. Erhebliche Mehrarbeit kommt trotzdem auf die 50 Einwender und die Autoren der Sammeleinwendung zu, die alle Unterlagen neu lesen und Änderungen in ihren Texten berücksichtigen müssen. Ein Erörterungstermin wird im Spätherbst erwartet, ein genehmigter Planfeststellungsbeschluss soll zum Jahresende vorliegen. Dann wäre da noch die EU-Kommission, die auf der ausreichenden Prüfung von Alternativtrassen für die A 143 besteht. Und nicht zuletzt darf wieder geklagt werden, BI Saaletal und NABU sind kämpferisch wie eh und je, vielleicht findet dann auch der BUND zu alter Stärke zurück?