Unter “Ökozid” versteht man jede menschliche Aktivität, die unsere Umwelt massiv und langfristig schädigt oder zerstört. Dazu gehören z. B. umfangreiche Abholzungen, Boden- und Luftverschmutzungen, Flächenversiegelungen z.B. für Straßen, oder eine Ölpest.
Was gefährlich klingt, ist es auch und geht weit über die Bedrohung von Pflanzen und Tieren hinaus: Bereits heute sind Millionen von Menschen von den Auswirkungen betroffen, wissenschaftliche Erkenntnisse weisen darauf hin, dass es bald Milliarden sein könnten.
Hauptverantwortlich dafür sind Umweltverbrechen, die von skrupellosen Konzernen begangen werden. Die Frage dabei ist: Wie kann es sein, dass z.B. Verantwortliche von Konzernen für extreme Umweltverbrechen immer noch weitestgehend ungestraft davonkommen? Eine einfache Antwort gibt es auf diese Frage sicher nicht. Fragen wie: > Ist der Kapitalismus als wachstumsbasiertes Wirtschaftssystem nicht selbst Teil des Problems, vielleicht das Problem an sich? < Oder: Rasen wir nicht fast unausweichlich und nicht zuletzt durch die sich beschleunigende, menschengemachte Klimakatastrophe auf einen Öko-Kollaps mit all seinen gesellschaftlichen Folgen zu? sind berechtigt. Egal ob es sich bei den Verursachern um Gen — /Chemiekonzerne handelt, die weltweit für Artensterben, ruinierte Böden und vergiftetes Grundwasser verantwortlich sind, oder lokal den Baukonzern, der wissentlich ein Ökosystem für den Bau einer überflüssigen Autobahn im Saaletal bei Halle (Saale) zerstört, sie alle werden juristisch nicht zur Rechenschaft gezogen. Darüber hinaus werden mit großem finanziellen Aufwand Kampagnen, in denen die Öffentlichkeit in verschiedenen Medien mit gezielten Falschaussagen und Verharmlosungen — etwa zum Klimawandel — getäuscht wird, verbreitet.
Mehr dazu unter:
https://www.umweltbundesamt.de/publikationen/sie-erwaermt-sich-doch-was-steckt-hinter-debatte-um
Dabei rückt der Strafbestand des Ökozids durch das wachsende Ausmaß der Zerstörungen immer weiter in den Vordergrund. Beispielsweise kann, wer die Umwelt mutwillig schädigt, in Frankreich künftig wegen Ökozid verklagt werden. Aktuell wird von Staaten, Umweltorganisationen und Juristen Ökozid als Straftat vor einem internationalen Gerichtshof geprüft und über genaue Definitionen verhandelt. Im November 2023 erzielten das EU-Parlament, die Kommission und der Rat eine politische Einigung über die Überarbeitung der Richtlinie über Umweltkriminalität. Die Einigung kriminalisiert “mit dem Ökozid vergleichbare Fälle”, d. h. Handlungen, die weit verbreitete, erhebliche und irreversible oder lang anhaltende Schäden an großen oder wichtigen Ökosystemen, Lebensräumen oder der Qualität von Luft, Boden oder Wasser verursachen.
Hier geht es zur Petition:
https://action.wemove.eu/sign/2022–09-ecocide-DE
Wie kann Ökozid als Straftat weltweit verbindlich verankert werden?
Dazu hier ein kurzes Interview in der Zeitschrift GEO:
Wir verfolgen die Aktivitäten mit großer Spannung und bleiben dran.
BI-Saaletal