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Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt ent­schei­det zum 3. Mal über Auto­bahn, zum 2. Mal gegen Naturschutz

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Revi­si­on in Karls­ru­he und Stras­bourg gegen Leipzig

Die Auto­bahn 143 wur­de im Jah­re 1990 bei 350 ppm CO2 in der Atmo­sphä­re erst­mals geplant. Bei 380 ppm CO2, im Jahr 2007, wur­de sie vom Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt in Leip­zig wegen der zu erwar­ten­den Schä­den für die Natur gestoppt. Bei 410 ppm CO2 im Jahr 2019 haben wir gegen den neu­en Bau­plan geklagt. Das Gericht ent­schied, die Auto­bahn kön­ne aus­nahms­wei­se durch das FFH-Gebiet gebaut wer­den, weil ein Tun­nel mit Abluft­an­la­ge und ein Tem­po­li­mit die Ver­schmut­zung mit Stick­stoff im FFH-Gebiet sehr nied­rig hal­ten wür­de und ohne­hin die meis­ten Autos am Ende des Jahr­zehnts einen elek­tri­schen Motor hät­ten. Wir haben damals ange­kün­digt, in Beru­fung zu gehen und haben dies nun wahr gemacht.

Im Jahr 2025 mit 426 ppm CO2 wur­de bekannt, dass vom Tun­nel mit Abluft­an­la­ge nichts geblie­ben ist und ent­ge­gen dem Bau­plan gebaut wird. Dage­gen füh­ren wir wei­ter­hin eine sepa­ra­te Klage.

Das Ziel der Bun­des­re­gie­rung, bis 2030 sol­le es 15 Mil­lio­nen Elek­tro­au­tos geben, wird ver­fehlt wer­den. Eine Elek­tri­fi­zie­rung von LKW ist nicht ein­mal geplant. Dass es auf der A143 tat­säch­lich ein Tem­po­li­mit geben wird, ist frag­lich. Damit sind alle Bedin­gun­gen, die das Gericht 2019 für sei­ne Aus­nah­me­re­ge­lung und damit die Abwei­chung vom FFH-Recht genannt hat, nicht mehr gegeben.

Die Gegen­sei­te (DEGES) hat einen wei­te­ren Bruch des FFH-Rechts zu ver­ant­wor­ten: Eine FFH-Flä­che mit beson­ders vie­len vom Aus­ster­ben bedroh­ten Tier- und Pflan­zen­ar­ten wur­de vom Land Sach­sen-Anhalt ver­spä­tet bei der Kom­mis­si­on der EU ange­mel­det. Weil die­se “FFH-Erwei­te­rungs­flä­che” spä­ter ange­mel­det wur­de, behaup­tet die Gegen­sei­te, dass kei­ne Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung not­wen­dig sei. Außer­dem behaup­tet sie, die Flä­che wäre nun sowie­so schon durch die Bau­ar­bei­ten zer­stört oder wer­de es noch mehr durch den Betrieb der Auto­bahn. Die Flä­che sei des­halb “vor­be­las­tet” und müs­se nicht mehr geschützt wer­den und benö­ti­ge kei­ne Umwelt­ver­träg­lich­keits­prü­fung. Zugleich wird die­se Flä­che jedoch als “Aus­gleichs­flä­che” bean­sprucht und soll die Schä­den an ande­ren FFH-Flä­chen aus­glei­chen. Hier nun wird rich­tig ange­nom­men, dass die Flä­che einen sehr hohen Schutz­sta­tus und hohe Arten­viel­falt aufweist.

Das gesam­te Argu­ment ist falsch und krumm und dar­um haben wir Kla­ge geführt. Eine so haar­sträu­bend exo­ti­sche Aus­le­gung des FFH-Rech­tes muss vom höchs­ten Gericht bestä­tigt werden.

Das höchs­te Gericht ist das der Euro­päi­schen Uni­on in Stras­bourg. Es steht den Leip­zi­ger Rich­tern nicht zu, das Umwelt­recht der Uni­on der­art frag­wür­dig auszulegen.

Wir haben schon vor der münd­li­chen Ver­hand­lung am 22. April 2026 (430 ppm CO2) die Über­wei­sung des Falls nach Stras­bourg bean­tragt. Das Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt ist dem nicht nach­ge­kom­men und hat sei­ne Mei­nung auch in der münd­li­chen Ver­hand­lung nicht geän­dert. Das Urteil vom 6. Mai ist ein Bruch des euro­päi­schen Rechts. Wir wer­den in Karls­ru­he und Stras­bourg gegen die Leip­zi­ger Rich­ter in Beru­fung gehen.

Das Natur­schutz­ge­biet ist bereits geschä­digt, aber es könn­te sich erho­len, wenn die Auto­bahn wie­der zurück­ge­baut oder wenigs­tens nicht wei­ter gebaut wird. Der Betrieb der Auto­bahn 143 ist erst im Jahr 2028 mit 433 ppm CO2 vor­ge­se­hen. Bis dahin wol­len wir in Stras­bourg die Auf­he­bung der Betriebs­er­laub­nis erreichen.

Eine voll­kom­men elek­tri­sche Auto­flot­te ohne Abga­se und ohne Stick­stoff­ver­schmut­zung ist laut Kli­ma­schutz­pro­gramm erst für 2045 vor­ge­se­hen. Die gegen­wär­ti­ge Regie­rung hat die bereits damals unzu­rei­chen­den Plä­ne für ein Ende des Ver­bren­nungs­mo­tors der Regie­run­gen Scholz und Mer­kel auf­ge­ge­ben. Des­halb gibt es nur eine umwelt­freund­li­che Lösung: die Auf­ga­be des Auto­bahn-Baus und kein Betrieb der Autobahn.

Blei­ben Sie uns gewo­gen und unter­stütz­ten Sie uns. Gemein­sam kämp­fen wir für ein lebens­wer­tes Saa­le­tal und für jedes Tier und jede Pflan­ze, die dort zu Hau­se sind — und für den Rest eines lebens­wer­ten Öko­sys­tems auf unse­rem Planeten.

Hal­le an der Saa­le, 6.Mai CCCCXXX ppm CO2