Nach Ablehnung unserer Eingabe an das Landesamt für Naturschutz in Sachsen-Anhalt aus dem Jahr 2023, welches dieses weiterleitete an das Fernstraßenbundesamt in Leipzig, wo sie am 21.8.24 endgültig abgelehnt worden ist, haben wir am 23. September 2024 dagegen Klage beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig eingereicht.
Unser Zielt ist eine sofort gültige und schnellst mögliche Aufhebung des Bauplans und der Betriebserlaubnis der Autobahn. Wir wollen die wertvollen FFH-Naturschutzgebiete erhalten und vor weiteren Schäden und der ihnen drohenden völligen Zerstörung bewahren.
Die Autobahn 143 ist in keiner Art und Weise mit dem Artenschutz, dem sich die Europäische Union verpflichtet hat, und den entsprechenden Gesetzen zum Schutz von FFH-Gebieten zu vereinbaren. Der Bau muss gestoppt werden, die Schäden sind so gut wie möglich wieder zu beheben.
weitere Infos:
https://oe1.orf.at/programm/20241007/772271/Radiokolleg